RICHTLINIE FÜR VERANTWORTUNGSBEWUSSTE GESCHÄFTSPRAKTIKEN

RICHTLINIE FÜR VERANTWORTUNGSBEWUSSTE GESCHÄFTSPRAKTIKEN

Nachfolgend finden Sie die Richtlinie für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken für ZENITH, in der Folgendes dargestellt wird:

  • Die Richtlinie für verantwortungsvolle Lieferketten, die den Einkauf unserer Diamanten und Farbedelsteine sowie unseren Einkauf von Gold, Silber und Metallen der Platingruppe umfassen;
  • Die Menschenrechtsrichtlinie von ZENITH zu unseren Erwartungen hinsichtlich der Menschenrechte, Arbeitsstandards und sozialen Verantwortung; und
  • Das Alarmierungsverfahren zur Meldung von Verletzungen der vorliegenden Richtlinie für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken oder des Verhaltenskodex von LVMH (Korruption, Geldwäsche, missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten des Unternehmens usw.).

1. RICHTLINIE FÜR VERANTWORTUNGSVOLLE LIEFERKETTEN

A. DIAMANTEN UND FARBEDELSTEINE

1. ZENITH, EIN UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., ist ein Schweizer Hersteller von Luxusuhren und Präzisionschronographen.

Diese Richtlinie bestätigt die Verpflichtung von ZENITH, EINEM UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., die Menschenrechte zu achten, Beiträge zur Finanzierung von Konflikten zu vermeiden und alle relevanten UN-Sanktionen, Beschlüsse und Gesetze zu befolgen.

2. ZENITH, EIN UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., ist ein zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Als solches verpflichten wir uns, durch eine unabhängige Überprüfung durch Dritte nachzuweisen, dass wir:

a. die Menschenrechte entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit achten;

b. keine Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung betreiben oder tolerieren;

c. die Transparenz von Zahlungen an Staaten und die Intervention von Sicherheitskräften unter Beachtung der Rechte in den Rohstoffindustrien unterstützen;

d. keine direkte oder indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen leisten;

e. Stakeholdern ermöglichen, ihre Bedenken zur Schmucklieferkette vorzubringen; und

f. den fünfstufigen Rahmen der OECD als Managementprozess zur risikobasierten Sorgfaltsprüfung für verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einsetzen.

Wir verpflichten uns gleichermaßen, unseren Einfluss zur Verhinderung von Missbrauch durch andere zu nutzen, indem wir den fünfstufigen Rahmen der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten umsetzen. Zudem ist ZENITH der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet.

3. In Bezug auf schwerwiegende Missbräuche im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel von Mineralien:

Wir werden die Begehung der folgenden Handlungen weder tolerieren noch von ihnen profitieren, zu ihnen beitragen, sie unterstützen oder erleichtern:

a. Folter und grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung;

b. Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit;

c. die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;

d. Verletzungen und Beeinträchtigungen der Menschenrechte; oder

e. Kriegsverbrechen, Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass sie die in Absatz 4 beschriebenen Verstöße begehen oder ihre Beschaffungen von einer Partei tätigen oder mit einer Partei verbunden sind, die solche Verstöße begeht.

4. In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen:

Wir kaufen oder verkaufen nur Diamanten, die dem Kimberley Process Certification Scheme in vollem Umfang entsprechen, und tolerieren somit keine direkte oder indirekte Unterstützung für nicht-staatliche bewaffnete Gruppen, einschließlich insbesondere zur Beschaffung von Diamanten von, der Leistung von Zahlungen an oder der anderweitigen Hilfeleistung oder Ausrüstung für nicht-staatliche bewaffnete Gruppen oder mit ihnen verbundene Personen, die illegal:

a. Minenstandorte, Transportwege, Diamantenhandelsplätze und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette kontrollieren; oder

b. Geld oder Diamanten an Minenstandorten, an Transportwegen oder an Diamantenhandelsplätzen oder von Vermittlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern besteuern oder erpressen.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass sie ihre Beschaffungen von einer Partei tätigen oder mit einer Partei verbunden sind, die nicht-staatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützt.

5. In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte:

Wir bekräftigen, dass die Aufgabe der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Arbeitnehmern, Einrichtungen, Ausrüstungen und Eigentum im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Garantie der Menschenrechte, zu gewährleisten. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die in Absatz 4 beschriebene Verstöße begehen oder illegal handeln.

6. In Bezug auf Korruption und wissentlich falsche Herkunftsangaben zu Mineralien:

Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, zahlen oder verlangen und uns der Aufforderung zur Zahlung von Bestechungsgeldern widersetzen, um die Herkunft von Mineralien zu verbergen oder zu verschleiern oder um falsche Erklärungen zu Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen zum Zwecke der Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Mineralien gezahlt werden, abzugeben.

7. In Bezug auf Geldwäsche:

Wir werden die Bemühungen zur Beseitigung der Geldwäsche unterstützen und zu ihnen beitragen, wenn wir ein begründetes Risiko infolge oder im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Mineralien feststellen.

B. GOLD, SILBER UND METALLE DER PLATINGRUPPE

1. ZENITH, EIN UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., ist ein Schweizer Hersteller von Sport- und Luxusuhren und Präzisionschronographen. Diese Richtlinie bestätigt die Verpflichtung von ZENITH, EINEM UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., die Menschenrechte zu achten, Beiträge zur Finanzierung von Konflikten zu vermeiden und alle relevanten UN-Sanktionen, Beschlüsse und Gesetze zu befolgen.

2. ZENITH, EIN UNTERNEHMEN DER LVMH SWISS MANUFACTURES S.A., ist ein zertifiziertes Mitglied des Responsible Jewellery Council (RJC). Als solches verpflichten wir uns, durch eine unabhängige Überprüfung durch Dritte nachzuweisen, dass wir:

a. die Menschenrechte entsprechend der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit achten;

b. keine Bestechung, Korruption, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung betreiben oder tolerieren;

c. die Transparenz von Zahlungen an Staaten und die Intervention von Sicherheitskräften unter Beachtung der Rechte in den Rohstoffindustrien unterstützen;

d. keine direkte oder indirekte Unterstützung für illegale bewaffnete Gruppen leisten;

e. Stakeholdern ermöglichen, ihre Bedenken zur Schmucklieferkette vorzubringen; und

f. den fünfstufigen Rahmen der OECD (und die Ergänzung zu Gold, soweit anwendbar) als Managementprozess zur risikobasierten Sorgfaltsprüfung für verantwortungsvolle Lieferketten für Mineralien aus Konflikt- und Hochrisikogebieten einsetzen.

Wir verpflichten uns gleichermaßen, unseren Einfluss zur Verhinderung von Missbrauch durch andere zu nutzen, indem wir den fünfstufigen Rahmen der OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (einschließlich der Bestimmungen der Ergänzung zu Gold) umsetzen. Zudem ist ZENITH der Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verpflichtet.

3. In Bezug auf schwerwiegende Missbräuche im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Transport oder dem Handel von Gold:

Wir werden die Begehung der folgenden Handlungen weder tolerieren noch von ihnen profitieren, zu ihnen beitragen, sie unterstützen oder erleichtern:

a. Folter und grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlung;

b. Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit;

c. die schlimmsten Formen der Kinderarbeit;

d. Verletzungen und Beeinträchtigungen der Menschenrechte; oder

e. Kriegsverbrechen, Verletzungen des humanitären Völkerrechts, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass sie die in Absatz 4 beschriebenen Verstöße begehen oder ihre Beschaffungen von einer Partei tätigen oder mit einer Partei verbunden sind, die solche Verstöße begeht.

4. In Bezug auf die direkte oder indirekte Unterstützung nicht-staatlicher bewaffneter Gruppen:

Wir tolerieren keine direkte oder indirekte Unterstützung für nicht-staatliche bewaffnete Gruppen, einschließlich insbesondere zur Beschaffung von Gold von, der Leistung von Zahlungen an oder der anderweitigen Hilfeleistung oder Ausrüstung für nicht-staatliche bewaffnete Gruppen oder mit ihnen verbundene Personen, die illegal:

a. Minenstandorte, Transportwege, Goldhandelsplätze und vorgelagerte Akteure in der Lieferkette kontrollieren; oder

b. Geld oder Gold an Minenstandorten, an Transportwegen oder an Goldhandelsplätzen oder von Vermittlern, Exportunternehmen oder internationalen Händlern besteuern oder erpressen.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Vorlieferanten sofort einstellen, wenn wir ein begründetes Risiko feststellen, dass sie ihre Beschaffungen von einer Partei tätigen oder mit einer Partei verbunden sind, die nicht-staatliche bewaffnete Gruppen direkt oder indirekt unterstützt, wie in Absatz 6 beschrieben.

5. In Bezug auf öffentliche oder private Sicherheitskräfte:

Wir bekräftigen, dass die Aufgabe der öffentlichen oder privaten Sicherheitskräfte darin besteht, die Sicherheit von Arbeitnehmern, Einrichtungen, Ausrüstungen und Eigentum im Einklang mit der Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Garantie der Menschenrechte, zu gewährleisten. Wir werden keine direkte oder indirekte Unterstützung für öffentliche oder private Sicherheitskräfte leisten, die in Absatz 4 beschriebene Verstöße begehen oder wie in Absatz 6 beschrieben illegal handeln.

6. In Bezug auf Korruption und wissentlich falsche Herkunftsangaben zu Gold:

Wir werden keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, zahlen oder verlangen und uns der Aufforderung zur Zahlung von Bestechungsgeldern widersetzen, um die Herkunft von Gold zu verbergen oder zu verschleiern oder um falsche Erklärungen zu Steuern, Gebühren und Lizenzgebühren, die an Regierungen zum Zwecke der Gewinnung, des Handels, der Handhabung, des Transports und des Exports von Gold gezahlt werden, abzugeben.

7. In Bezug auf Geldwäsche:

Wir werden die Bemühungen zur Beseitigung der Geldwäsche unterstützen und zu ihnen beitragen, wenn wir ein begründetes Risiko infolge oder im Zusammenhang mit der Gewinnung, dem Handel, der Handhabung, dem Transport oder dem Export von Gold feststellen.

2. MENSCHENRECHTSRICHTLINIE VON ZENITH

ZENITH stellt sicher, dass bei der Führung der Geschäfte des Unternehmens die persönlichen Rechte des Einzelnen geachtet werden, und fördert die stetige Verbesserung der Gesellschaftsbedingungen und der öffentlichen Gesundheit, die für die Entwicklung und den Schutz der Individualrechte essenziell sind.

ZENITH verpflichtet sich, wachsam zu bleiben, um mögliche direkte oder indirekte negative Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Gesellschaft zu ermitteln, um solche negativen Auswirkungen zu verhindern oder erforderlichenfalls zu beheben.

ZENITH beachtet und fördert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und befolgt die Grundsätze des Globalen Pakts der Vereinten Nationen sowie die Grundsätze der Vereinten Nationen zur Stärkung von Frauen in Unternehmen. In seinem Einflussbereich unterstützt ZENITH die in diesen Texten geförderten Werte, Freiheiten und Grundrechte.

A. MENSCHENRECHTE

ZENITH verurteilt jede Menschenrechtsverletzung und berücksichtigt in vollem Umfang:

  • Das Verbot der Kinderarbeit: Die Arbeit von Kindern unter 16 Jahren ist strengstens verboten, einschließlich insbesondere der schlimmsten Formen der Kinderarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 182. In Ländern, in denen die örtlichen Gesetze für die Arbeit von Kindern oder für den Abschluss der Schulpflicht ein höheres Alter als 16 Jahre festlegen, ist das höchste Alter anwendbar. Arbeiten, die die körperliche, geistige oder moralische Gesundheit, die Sicherheit oder die Sittlichkeit von Kindern gefährden könnten, dürfen von Personen unter 18 Jahren nicht ausgeführt werden.
  • Verbot der Zwangs- oder Pflichtarbeit: Jeglicher Einsatz von Zwangsarbeit oder Pflichtarbeit im Sinne des IAO-Übereinkommens Nr. 29; Sklaverei; Knechtschaft; Menschenhandel; sowie Zwang zur Verrichtung von Arbeiten; Einbehalten von Lohn; obligatorische Überstunden; Einbehalten von Ausweisdokumenten oder Arbeitsgenehmigungen oder das Verpflichten von Arbeitnehmern, eine Kaution zu hinterlegen, oder die Verwendung anderer Beschränkungen ist strengstens untersagt. Alle Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Beschäftigung frei anzunehmen oder zu verlassen.
  • Verbot von Belästigung und Missbrauch: Wir behandeln unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer und die örtlichen Gemeinschaften, in denen wir tätig sind, mit Respekt und Würde. Wir tolerieren oder praktizieren keine körperliche Bestrafung, körperliche, sexuelle, verbale oder psychische Belästigung, Folter, grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder irgendeine andere Art von Missbrauch.
  • Diskriminierungsverbot: Wir behandeln alle Mitarbeiter gleich und fair. Wir beteiligen uns an keinerlei Form der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung, politischer Meinung, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Nationalität, Geschlechtsidentität, Migrantenstatus oder sozialem Hintergrund – insbesondere hinsichtlich Vergütung, Einstellung, Zugang zu Schulungen, Beförderung, Mutterschutz und Entlassung.
  • Vereinigungsfreiheit: Wir respektieren und erkennen das Recht von Arbeitnehmern an, ohne Sanktionen, Diskriminierung oder Belästigung gemeinschaftlich zu verhandeln sowie Berufsvereinigungen ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten.

B. ARBEITSSTANDARDS UND SOZIALE VERANTWORTUNG

ZENITH zeigt eine vorbildliche soziale Verantwortung bei der Führung seiner Geschäfte: Verbot illegaler, heimlicher und nicht angemeldeter Beschäftigung: Wir halten alle geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung illegaler, nicht angemeldeter Beschäftigung und Schwarzarbeit ein.

  • Vergütungen und Sozialleistungen: Wir zahlen Vergütungen regelmäßig, mindestens monatlich aus, vergüten den Mitarbeitern Überstunden mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Aufschlag und erfüllen alle gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der den Arbeitnehmern zustehenden Sozialleistungen. Gibt es in dem betreffenden Land keinen Mindestlohn oder keinen festgelegten Aufschlag für Überstunden, stellen wir sicher, dass die Vergütungen mindestens dem durchschnittlichen Minimum in der betreffenden Branche entsprechen und dass die Bezahlung von Überstunden mindestens dem normalen Stundenlohn entspricht. Lohnabzüge als Disziplinarmaßnahmen sind unzulässig. Wir garantieren allen Mitarbeitern die durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder andere gültig ausgehandelte Einzel- oder Gruppenverträge festgelegten Sozialleistungen.
  • Arbeitszeiten: Wir halten alle örtlich geltenden Gesetze und Bestimmungen zu Arbeitszeiten ein. Diese sollten keinesfalls das Maximum nach international anerkannten Standards überschreiten, wie sie insbesondere durch die Internationale Arbeitsorganisation festgelegt wurden. Übermäßige Überstunden dürfen nicht angeordnet werden. Die gesamte Wochenarbeitszeit einschließlich Überstunden darf die vorgeschriebenen Grenzen nicht überschreiten. Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine Mindestanzahl freier Tage entsprechend den geltenden Gesetzen und auf mindestens einen freien Tag alle sieben Tage.
  • Gesundheits- und Arbeitsschutz: Wir stellen unseren Mitarbeitern einen sicheren und nicht gesundheitsgefährdenden Arbeitsplatz zur Verfügung, um Unfälle oder gesundheitliche Gefahren zu verhüten, die durch die Arbeit verursacht werden oder mit ihr in Zusammenhang stehen könnten; hierzu zählen auch die Bedienung von Maschinen, das Führen von Fahrzeugen und Dienstreisen. Wir legen Abläufe und Schulungen festlegen, um jegliche die Gesundheit, Hygiene oder Sicherheit von Mitarbeitern betreffenden Gefährdungen einzuschätzen, zu vermeiden und möglichst gering zu halten. Sie haben alle diesbezüglichen örtlich und international geltenden Bestimmungen und Gesetze einzuhalten. Dieselben Grundsätze gelten für eine von Zulieferern und Geschäftspartnern gestellte Unterbringung.

ZENITH führt Prüfungen von Stakeholdern durch, um Risiken und Verbesserungsmöglichkeiten zu erkennen, zu beurteilen und vorauszusehen und eine vertiefte Kenntnis seiner Partner sicherzustellen. Diese Verfahren ermöglichen ZENITH die Überprüfung, dass die Leistungen seiner Partner im Einklang mit den Anforderungen stehen und, insbesondere im Hinblick auf ethische, soziale und Umweltangelegenheiten und die Achtung der Menschenrechte eine gute Praxis beachten. Über diese Kontrollen kann ZENITH seinen Partnern auch bei der Umsetzung und Anwendung einer guten Praxis Hilfestellung leisten, um geringfügige Abweichungen zu beheben. Diese Maßnahmen und ihre Einhaltung sind in den zwischen ZENITH und seinen Partnern abgeschlossenen Verträgen festgelegt.

3. ALARMIERUNGSVERFAHREN

Internes Alarmsystem:

Wenn Sie einen internen Verstoß gegen die vorliegende Richtlinie für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken oder in Bezug auf andere ethische und Compliance-Pflichten melden möchten, können Sie über den folgenden Link das von der Gruppe eingerichtete interne Whistleblowing-Verfahren nutzen:

https://bkms-system.net/LVMH

Sie können sich auch an Ihren Vorgesetzten, den Ethik- und Compliance-Beauftragten, den internen Controller oder die Personalabteilung wenden, falls in diesem Fall benötigt.

Externes Alarmsystem:

ZENITH verpflichtet sich zu einem offenen und transparenten Ansatz bei der Verwaltung der Erwartungen von Stakeholdern. Daher können Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen, die sich aus dem direkten und indirekten Verhalten von ZENITH in Bezug auf die Menschenrechte oder in Bezug auf andere ethische und Compliance-Pflichten ergeben können, wie folgt vorgebracht werden:

  • Anonym – durch Übermittlung einer Beschreibung des Vorfalls und unterstützender Beweise;
  • Nicht anonym – durch Übermittlung des Namens, der Kontaktdaten und einer Beschreibung des Vorfalls und unterstützender Beweise.

Meldungen können wie folgt übermittelt werden:

https://bkms-system.net/LVMH

Bei der Bearbeitung solcher Berichte schützt ZENITH die berichterstattenden Parteien vor jeglicher Form von Vergeltungsmaßnahmen und garantiert auch die Wahrung der Anonymität der berichtenden Parteien, sofern gesetzlich nichts Gegenteiliges vorgeschrieben ist. ZENITH und die Gruppe bewahren die Aufzeichnungen über Beschwerden mindestens fünf Jahre lang auf. Personenbezogene Daten werden im Einklang mit den Grundsätzen der aktuell geltenden Datenschutzgesetze durch ordnungsgemäß ermächtigtes Personal verarbeitet. Die Daten werden nicht verbreitet und von ZENITH mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen aufbewahrt.

Je nach Art der Beschwerde können relevante interne Abteilungen in das Untersuchungsverfahren einbezogen werden. ZENITH behält sich das Recht vor, Beschwerden nicht zu verfolgen, die nicht den Bereich Ethik und Compliance betreffen oder für die keine ausreichenden Nachweise vorliegen.

Die Untersuchung von Beschwerden wird rechtzeitig und effizient durchgeführt und die Erstatter nicht anonymer Beschwerden werden über den Ausgang des Untersuchungsverfahrens informiert.

Julien Tornare

CEO